Jeder Eigentümer kann einen Antrag bei der AIS einreichen, wenn er seine Wohnung (Haus oder Eigentumswohnung) über die Agentur für Sozialwohnungen (Agence immobilière sociale - AIS) vermieten möchte. Gemäß einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Familie und Integration und dem Ministerium für Wohnungswesen, die gemeinsam die staatliche Finanzierung übernehmen, fungiert die AIS als Mittler zwischen dem Vermieter und einem potenziellen Mieter, der sich in einer schwierigen Lage befindet bzw. ein niedriges Einkommen bezieht.
Eigentümer einer in Luxemburg gelegenen Immobilie, die einen solventen Mieter suchen. Dabei kann es sich insbesondere um (ältere) Eigentümer, die mit der Verwaltung ihrer Immobilie(n) überfordert sind, Eigentümer, die übermäßigen Belastungen durch ihre Mieter ausgesetzt sind, oder Eigentümer, die sich sozial engagieren möchten, handeln.
Das Hauptanliegen der AIS ist es, Personen mit niedrigem Einkommen eine geeignete Wohnung zu beschaffen und zugleich dem Wohnungseigentümer die pünktliche Mietzahlung und ein problemloses Mietverhältnis zu garantieren. Interessierte Eigentümer sind aufgefordert, sich direkt an die AIS zu wenden, die den Eigentümern verschiedene Dienstleistungen im Rahmen eines Verwaltungsauftrags anbietet:
Der Eigentümer schließt den Mietvertrag direkt mit der AIS und nicht mit dem Mieter. Dies garantiert ihm die regelmäßige monatliche Zahlung der Miete, sogar bei Leerstand. Die Miete ist ermäßigt und wird je nach Fall festgesetzt.
Damit der Mieter das Programm in Anspruch nehmen kann, benötigt er eine aus den Unterlagen des Sozialdienstes hervorgehende Empfehlung. Er wird von einem Team professioneller Sozialarbeiter betreut, das ihn während der Vertragslaufzeit begleitet und sich gegebenenfalls einschaltet.
Die AIS garantiert dem Eigentümer die allgemeine Verwaltung der Wohnung durch regelmäßige Besuche vor Ort. Sie verfügt über eigene Fachkräfte, die sich um die Kontrolle und regelmäßige Instandhaltung des Objekts kümmern. Außerdem können sie die Sanierung vor dem Erstbezug übernehmen.
Nach Ende des Mietverhältnisses erstellt die AIS das Übernahmeprotokoll und garantiert dem Eigentümer auf diese Weise, dass er die Wohnung in dem Zustand zurückbekommt, in dem er sie überlassen hat.