Zur Durchführung von Investitionsprojekten, die die rationelle Energienutzung und die Erschließung erneuerbarer Energiequellen zum Ziel haben, gewährt das Umweltministerium (Ministère de l'Environnement) Privatpersonen Subventionen. Durch diese finanzielle Beihilferegelung des Staates für Privatpersonen, die in Energiesparmaßnahmen für Gebäude investieren, wird insbesondere der Bau von Gebäuden mit hoher Energieeffizienz, vor allem von Passivhäusern gefördert.
Da für alle Wohnneubauten Mindestanforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz gelten, ist jedem Antrag auf Baugenehmigung für Wohnneubauten eine Berechnung der Energieeffizienz und ein Energiepass beizufügen, der die Einstufung der Gebäude in Energieeffizienzklassen von A (beste Klasse) bis I (schlechteste Klasse) vorsieht.

Um den rationellen Einsatz von Energie und die Erschließung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, gewährt der Staat bis 31. Dezember 2012 eine Finanzbeihilfe, die „PRIMe HOUSE“, für Neubauten der Klasse A (Passivhaus) und B (Niedrigenergiehaus).
Die diesbezüglich förderungsfähige Fläche kann bis 200 m² für ein Einfamilienhaus und bis 120 m² für ein Mehrfamilienhaus betragen. Für darüber hinausgehende Flächen wird keine Förderung gewährt.
Hinweis: Die PRIMe HOUSE kann nur für Gebäude innerhalb des Großherzogtums Luxemburg gewährt werden.
Privatpersonen, die ein neues Wohngebäude (Ein- oder Mehrfamilienhaus) mit hoher Energieeffizienz errichten können diese Beihilfe beantragen.
Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Antrag zulässig ist:
Die Anträge auf finanzielle Förderung sind jeweils bis zum 1. März des Jahres, das auf den Abschluss der Bauarbeiten folgt, an die Umweltbehörde (Administration de l’environnement) zu richten. Bei Mehrfamilienhäusern ist ein einziger Antrag einzureichen.
Der Antrag auf finanzielle Förderung beim Bau eines neuen Hauses mit hoher Energieeffizienz umfasst Folgendes:
| Niedrigenergiehaus | Passivhaus | ||
|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | bis 150 m² | 45 Euro/m² | 160 Euro/m² |
| 150 m² bis 200 m² | 27 Euro/m² | 105 Euro/m² | |
| Wohnung als Teil eines Mehrfamilienhauses, Gesamtfläche unter 1.000 m² | bis 80 m² | 40 Euro/m² | 139 Euro/m² |
| 80 m² bis 120 m² | 25 Euro/m² | 87 Euro/m² | |
| Wohnung als Teil eines Mehrfamilienhauses, Gesamtfläche über 1.000 m² | bis 80 m² | 34 Euro/m² | 99 Euro/m² |
| 80 m² bis 120 m² | 21 Euro/m² | 57 Euro/m² |
Für die Zinsvergünstigung bzw. -subvention werden Hypothekendarlehen bis zu jeweils 50.000 Euro je Wohnung berücksichtigt, die nach dem 1. Januar 2009 und ausschließlich zur Durchführung eines oder mehrerer Investitionsvorhaben aufgenommen wurden, das bzw. die unter die Beihilferegelung zur Förderung der rationellen Energienutzung und Erschließung erneuerbarer Energiequellen fallen. Diese Zinsvergünstigung bzw. -subvention kann nur auf Vorlage der quittierten Rechnungen erfolgen, aus denen hervorgeht, dass das Darlehen für die vorgenannten Zwecke verwendet wurde.
Bestimmte Gemeinden gewähren zusätzliche Beihilfen zu den staatlichen Beihilfen für die Einsparung von Energie und für erneuerbare Energien. Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis herausgegeben, in dem die finanziellen Beihilfen der Gemeinden aufgeführt sind.
Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol
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