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Energiefreundliches Bauen
Eine finanzielle Beihilfe für den Bau eines Niedrigenergie-/Passivhauses beantragen (PRIMe HOUSE)

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Zuständige Behörde/Stelle

Zur Durchführung von Investitionsprojekten, die die rationelle Energienutzung und die Erschließung erneuerbarer Energiequellen zum Ziel haben, gewährt das Umweltministerium (Ministère de l'Environnement) Privatpersonen Subventionen. Durch diese finanzielle Beihilferegelung des Staates für Privatpersonen, die in Energiesparmaßnahmen für Gebäude investieren, wird insbesondere der Bau von Gebäuden mit hoher Energieeffizienz, vor allem von Passivhäusern gefördert.

Da für alle Wohnneubauten Mindestanforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz gelten, ist jedem Antrag auf Baugenehmigung für Wohnneubauten eine Berechnung der Energieeffizienz und ein Energiepass beizufügen, der die Einstufung der Gebäude in Energieeffizienzklassen von A (beste Klasse) bis I (schlechteste Klasse) vorsieht.

Um den rationellen Einsatz von Energie und die Erschließung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, gewährt der Staat bis 31. Dezember 2012 eine Finanzbeihilfe, die „PRIMe HOUSE“, für Neubauten der Klasse A (Passivhaus) und B (Niedrigenergiehaus).

Die diesbezüglich förderungsfähige Fläche kann bis 200 m² für ein Einfamilienhaus und bis 120 m² für ein Mehrfamilienhaus betragen. Für darüber hinausgehende Flächen wird keine Förderung gewährt.

Hinweis: Die PRIMe HOUSE kann nur für Gebäude innerhalb des Großherzogtums Luxemburg gewährt werden.

Zielgruppe(n)

Privatpersonen, die ein neues Wohngebäude (Ein- oder Mehrfamilienhaus) mit hoher Energieeffizienz errichten können diese Beihilfe beantragen.

Zulassungsvoraussetzungen

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, damit der Antrag zulässig ist:

  • Vorlage eines gültigen Energiepasses, aus dem hervorgeht, dass das Gebäude die 3 Kriterien (in den Bereichen Nutzwärme, Primärenergie und CO2-Emission) für die angestrebte Effizienzklasse erfüllt;
  • Konformitätsbescheinigung gemäß der Vorschrift über die Gebäudehülle und die technischen Anlagen für die angestrebte Effizienzklasse;
  • Einbau einer Anlage für kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnungssystem;
  • Dichtetest des Gebäudes unter Beachtung der folgenden Kriterien:
    • Niedrigenergiehaus: n50 < 1,0 1/h ;
    • Passivhaus: n50 < 0,6 1/h;
  • keine fest installierte Klimaanlage;
  • Energieberatung (fakultativ).

Vorgehensweise

Die Anträge auf finanzielle Förderung sind jeweils bis zum 1. März des Jahres, das auf den Abschluss der Bauarbeiten folgt, an die Umweltbehörde (Administration de l’environnement) zu richten. Bei Mehrfamilienhäusern ist ein einziger Antrag einzureichen.

Der Antrag auf finanzielle Förderung beim Bau eines neuen Hauses mit hoher Energieeffizienz umfasst Folgendes:

  • das eigentliche Antragsformular, das zur Feststellung der Identität des Antragstellers dient und der Behörde die Informationen über die beantragten Finanzbeihilfen liefert;
  • je nach Art der Installation sind eines oder mehrere technische Datenblätter beizufügen:
  • die entsprechenden Rechnungen für die beantragten Finanzbeihilfen mit Aufgliederung und Quittungsstempel oder separatem Zahlungsbeleg.

Da jeder Antrag je nach Wahl des Eigentümers oder Architekten verschiedene Bereiche betreffen kann, sind den verschiedenen Datenblättern gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen beizufügen, die in den Formularen angegeben sind.

Tabelle der Finanzhilfen

Subventionen für Niedrigenergiehäuser und Passivhäuser
Niedrigenergiehaus Passivhaus
Einfamilienhaus bis 150 m² 45 Euro/m² 160 Euro/m²
150 m² bis 200 m² 27 Euro/m² 105 Euro/m²
Wohnung als Teil eines Mehrfamilienhauses, Gesamtfläche unter 1.000 m² bis 80 m² 40 Euro/m² 139 Euro/m²
80 m² bis 120 m² 25 Euro/m² 87 Euro/m²
Wohnung als Teil eines Mehrfamilienhauses, Gesamtfläche über 1.000 m² bis 80 m² 34 Euro/m² 99 Euro/m²
80 m² bis 120 m² 21 Euro/m² 57 Euro/m²

Für die Zinsvergünstigung bzw. -subvention werden Hypothekendarlehen bis zu jeweils 50.000 Euro je Wohnung berücksichtigt, die nach dem 1. Januar 2009 und ausschließlich zur Durchführung eines oder mehrerer Investitionsvorhaben aufgenommen wurden, das bzw. die unter die Beihilferegelung zur Förderung der rationellen Energienutzung und Erschließung erneuerbarer Energiequellen fallen. Diese Zinsvergünstigung bzw. -subvention kann nur auf Vorlage der quittierten Rechnungen erfolgen, aus denen hervorgeht, dass das Darlehen für die vorgenannten Zwecke verwendet wurde.

Bestimmte Gemeinden gewähren zusätzliche Beihilfen zu den staatlichen Beihilfen für die Einsparung von Energie und für erneuerbare Energien. Die Handwerkskammer hat ein Verzeichnis herausgegeben, in dem die finanziellen Beihilfen der Gemeinden aufgeführt sind.

Zugehörige Formulare und Dokumente

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Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol Elektronisch unterschreibbar gekennzeichneten Formulare können elektronisch mit Hilfe eines LuxTrustprodukts unterzeichnet und direkt online (ggf. mit den erforderlichen, eingescannten Belegen/Anhängen) an die zuständige Stelle/Behörde übermittelt werden