Beim Kauf eines Fahrzeugs (Neu- oder Gebrauchtwagen) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) müssen bestimmte Zollformalitäten in Luxemburg abgewickelt werden.
Die Mehrwert- oder Umsatzsteuerregelung ist unterschiedlich, je nachdem ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt und ob die Person der Umsatzsteuer unterworfen ist (in der Folge Unternehmen genannt, wie z.B. eine Gesellschaft vom Typ SARL oder SA) oder nicht (in der Folge Privatperson genannt). Privatpersonen müssen beim Kauf eines Neuwagens eine besondere Mehrwertsteuererklärung einreichen (Formular 446-L), während Unternehmen die luxemburgische Mehrwertsteuer immer zahlen müssen, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.
Folgende Personen sind betroffen:
Betroffen sind Landkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 ccm oder einer Leistung von 7,2 kW, die für die Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt sind.
Entsprechend der geltenden Mehrwertsteuerregelung wird ein Fahrzeug wie folgt eingestuft:
Beispiel: