Beratungs- und Informationsangebot der Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme (SIA)
Zum letzten Mal aktualisiert am
Zusammenfassung:
Sie sind neu nach Luxemburg gezogen oder planen, sich dort niederzulassen, haben schulpflichtige Kinder oder gehen selbst noch zur Schule? Wenden Sie sich an die Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme (SIA) des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend, um Ihre Integration bzw. die Ihres Kindes in das luxemburgische Bildungssystem zu organisieren.
Die Hauptaufgabe der SIA besteht darin, neu nach Luxemburg gezogene Familien im Vorfeld der Einschulung ihres Kindes zu beraten und ihnen Zugang zu Informationen, Bildung und Ausbildungsmöglichkeiten zu gewährleisten.
Die Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme (Service de l’intégration et de l’accueil scolaires - SIA) beim Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ) fungiert als zentrale Anlaufstelle für die Familien. Sie:
- betreut neu zugewanderte Schüler im Alter von 4 Jahren bis einschließlich 22 Jahren;
- informiert die Schüler und deren Eltern über das luxemburgische Schulsystem und die Fördermaßnahmen, die für neu zugewanderte Schüler vorgesehen sind;
- orientiert die Schüler in die Klassen, die ihren sprachlichen Kompetenzen sowie ihrem Profil am besten entsprechen, um ihnen die Integration in die luxemburgische Gesellschaft zu erleichtern;
- koordiniert u. a. das internationale Schulangebot und die Anträge auf Hinzuziehung von interkulturellen Vermittlern bei den Schulbehörden;
- bietet eine individuelle Begleitung der Schüler an Grund- und weiterführenden Schulen über einen Zeitraum von 2 Jahren an. Die Begleitung erfolgt auf freiwilliger Basis, auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen und erst, wenn der Schüler in einer normalen Klasse eingeschrieben ist.
Betroffene Personen
Alle Schüler im Alter von 4 Jahren bis einschließlich 22 Jahren, die neu nach Luxemburg gezogen sind.
Vorgehensweise und Details
Organisation
Die Aufnahme neu zugewanderter Schüler erfolgt in 4 Schritten:
- Termin: Bitte füllen Sie hierzu das Formular zur Anfrage eines Termins aus, das in 12 Sprachen verfügbar ist. Sie können direkt online einen Termin bei der Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme (SIA) vereinbaren:
- vor Ihrer Ankunft in Luxemburg (in diesem Fall findet der Termin als Videoanruf statt); oder
- wenn Sie bereits nach Luxemburg gezogen sind (in diesem Fall nehmen Sie den Termin in der SIA-Beratungsstelle in Luxemburg-Stadt wahr);
- Bearbeitung Ihres Falls: Die SIA stellt für Sie gegebenenfalls den Kontakt zu einem interkulturellen Vermittler her;
- Orientierung: Die SIA schlägt Ihnen eine Einstufung in eine geeignete Klasse vor;
- Begleitung: Der Schüler wird nach seiner Einschreibung in eine normale Klasse 2 Jahre lang begleitet. Die Begleitung erfolgt auf freiwilliger Basis und auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen (d. h. der Erziehungsberechtigten, des volljährigen Schülers oder des pädagogischen Teams, das für die schulische Integration und Aufnahme neu zugewanderter Schüler zuständig ist).
Aufnahmekonzept
Anlage einer Akte für jeden neu zugewanderten Schüler
Nachdem die Ziele, Bedürfnisse, Kenntnisse und Fähigkeiten des Schülers ermittelt wurden, legt die SIA eine individuelle Akte an und begleitet den Schüler während seiner gesamten Integrationsphase.
Ziel dieser Maßnahme ist es:
- Bildungswege zu ermitteln, die der Situation des jeweiligen Schülers gerecht werden; und
- den Schüler in ein neues schulisches Umfeld zu integrieren.
In dieser Akte wird unter anderem Folgendes festgehalten:
- der schulische Werdegang, die schulischen Berichte sowie Unterlagen oder Arbeiten des Schülers aus früheren Schulbesuchen;
- eine Bewertung der Kenntnisse, des Wissensstands und der Fertigkeiten des Schülers in allen Lernbereichen;
- eine Bewertung der bereichsübergreifenden Kompetenzen;
- das Protokoll über das Gespräch mit dem Schüler, in dem dessen Ziele festgehalten werden;
- das Protokoll über das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten oder dem volljährigen Schüler, in dem die Lebensplanung des Schülers festgehalten wird.
Diese Akte wird an die künftige Schule des Schülers weitergeleitet, damit die Lehrkräfte und die Klasse sich auf dessen Ankunft vorbereiten können.
Aufnahmekonzept in Absprache mit der Schule
In Absprache mit der SIA erstellt die besuchte Grundschule oder weiterführende Schule ein Aufnahmekonzept, um den neu zugewanderten Schüler auf seinem Bildungsweg zu begleiten.
Dieses Aufnahmekonzept beinhaltet:
- eine individuelle Betreuung in persönlicher, sozialer und pädagogischer Hinsicht;
- eine Vertiefung der Lernstrategien und -techniken;
- Nachhilfe oder Fördermaßnahmen in einem oder mehreren Schulfächern;
- Integrationskurse;
- Nachhilfe oder spezifische Fördermaßnahmen für Schüler mit besonderen Bedürfnissen;
- eine Einschulung in eine Integrationsklasse;
- eine regelmäßige Begleitung des Schülers, um seine Situation nachzuhalten. Die Begleitung erfolgt auf freiwilliger Basis, auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen und erst, wenn der Schüler in einer normalen Klasse eingeschrieben ist.
Bei Übergängen (z. B. bei einem Schulwechsel oder beim Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule) wird das Aufnahmekonzept an die neue Schule weitergeleitet und dort vorgestellt.
Individuelle Begleitung des Schülers auf seinem Bildungsweg
Grundschule
Das pädagogische Team der Schule, das für die schulische Integration und Aufnahme neu zugewanderter Schüler zuständig ist, benennt eine Koordinationsperson.
Diese Koordinationsperson stellt die Abstimmung mit der SIA sicher und ist:
- der Ansprechpartner der Eltern; und
- ein vertrauenswürdiger und erfahrener Kollege für die anderen Lehrkräfte.
Weiterführende Schulen
Die Orientierungs- und Integrationseinheiten in den Sekundarschulen sind für die Integration neu zugewanderter Schüler zuständig. Der Leiter der Einheit koordiniert und kontrolliert die Eingliederung des neu zugewanderten Schülers in die Schule gemäß dem Aufnahmekonzept.
Er fungiert als Ansprechpartner für:
- die SIA;
- die Eltern;
- den Schüler und kümmert sich um dessen Begleitung.
Zweijährige Begleitung
Der Schüler wird für einen Zeitraum von 2 Jahren individuell begleitet:
- ab dem Zeitpunkt, an dem die 1. Unterrichtssprache des Schülers in einer Regelklasse unterrichtet wird; und
- auf freiwilliger Basis sowie auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen.
Im Rahmen dieser Begleitung bewertet der Leiter:
- die schulischen Leistungen;
- die Fortschritte des Schülers;
- die im Unterricht gemachten Beobachtungen im Hinblick auf das ursprüngliche Aufnahmekonzept.
Diese Faktoren können gegebenenfalls zu einer Anpassung des Aufnahmekonzepts führen, um eine auf die tatsächlichen Bedürfnisse des Schülers abgestimmte Betreuung zu gewährleisten.
Klassen für neu zugewanderte Schüler
Regel- bzw. Eingliederungsklassen
Neu zugewanderte Schüler, die:
- die Unterrichtssprachen Luxemburgs (Deutsch, Französisch und, je nach Bildungsstufe, Englisch) beherrschen, werden direkt in die Regelklassen integriert; oder
- die Unterrichtssprachen Luxemburgs nicht oder nur wenig beherrschen, aber sehr gute Schüler sind, können in sogenannte Eingliederungsklassen aufgenommen werden. Diese bieten:
- intensiven Französischunterricht; oder
- intensiven Deutschunterricht (wenn die Schüler bereits über ausreichende Französischkenntnisse verfügen).
Aufnahmeklassen (ACCU)
Schüler im Alter von 12 bis 15 Jahren, die neu zugezogen sind und weder Deutsch noch Französisch sprechen, können in eine sogenannte Aufnahmeklasse (classe d’accueil - ACCU) aufgenommen werden. Dort erhält der Schüler intensiven Französischunterricht sowie Einführungskurse in die luxemburgische Sprache.
Klassen mit gesonderter Sprachregelung (RLS)
Schüler ab 15 Jahren, die eine Klasse der Oberstufe des allgemeinen Sekundarunterrichts besuchen möchten, können in eine Klasse mit gesonderter Sprachregelung (régime linguistique spécifique - RLS) aufgenommen werden, sofern sie über gute Französisch- oder Englischkenntnisse verfügen. Das Angebot der RLS umfasst neben den Kursen auf Französisch auch Lernangebote auf Englisch.
In diesen Klassen:
- wird der Unterricht auf Französisch oder Englisch abgehalten; und
- wird Deutsch als Fremdsprache unterrichtet.
Der übrige Lehrplan ist derselbe wie in den anderen Klassen. Eine Liste der weiterführenden Schulen, die eine oder mehrere RLS-Klassen anbieten, finden Sie auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend (MENEJ).
Eingliederungsklassen für ältere Jugendliche (CLIJA)
Schüler im Alter von 16 bis 17 Jahren können eine Eingliederungsklasse für ältere Jugendliche (classe d’insertion pour jeunes adultes - CLIJA) besuchen. Diese Klassen bieten:
- intensiven Französischunterricht; und
- eine Grundausbildung.
Damit können die Schüler anschließend:
- den allgemeinen Sekundarunterricht besuchen; oder
- eine Berufsausbildung beginnen; oder
- ins Berufsleben einsteigen.
Schüler im Alter von 18 bis 22 Jahren können eine Integrationsklasse für junge Erwachsene (classe d’intégration pour jeunes adultes - CLIJAA) besuchen. Diese Klassen bieten:
- intensiven Deutsch- oder Französischunterricht; und
- eine Grundausbildung, die den Schüler auf eine anschließende Ausbildung oder den Einstieg ins Berufsleben vorbereitet.
Grundschule (4 bis 11 Jahre)
Die Einschreibung und Orientierung von Kindern im Alter von 4 bis 11 Jahren, die kürzlich nach Luxemburg gezogen sind, erfolgt über die SIA.
Der Unterricht ist in Zyklen aufgeteilt:
- 1. Zyklus für Kinder im Alter von 4 und 5 Jahren;
- 2., 3. und 4. Zyklus für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren.
Mehrere öffentliche internationale Schulen und private Schulen bieten Grundschulklassen und teilweise auch Vorschulklassen an.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Schulisches Angebot in der Grundschule“.
Klassischer bzw. allgemeiner Sekundarunterricht (ab 12 Jahren)
Die Einschreibung und Orientierung von Schülern ab 12 Jahren, die kürzlich nach Luxemburg gezogen sind, erfolgt ebenfalls über die SIA.
Um die Klasse und das Niveau zu bestimmen, die den Fähigkeiten des Schülers entsprechen, führt die SIA eine Bewertung des Bildungsstands und der Sprachkenntnisse durch. Zum ersten Termin bei der SIA sind folgende Dokumente mitzubringen:
- ein Personalausweis oder Reisepass; und
- die Zeugnisse der letzten 2 Schuljahre; und
- eine Kopie der Wohnsitzbescheinigung (erhältlich bei der Gemeinde) oder eine Bescheinigung über die Einreichung eines Antrags auf internationalen Schutz, soweit möglich.
Auf Grundlage dieser Dokumente erstellt die SIA:
- einen Antrag auf Einschreibung an einer Bildungseinrichtung; und
- eine 1. Bewertung (Test) der Kenntnisse des Schülers.
Abhängig vom Ergebnis kann dem Schüler anschließend eine weiterführende Schule empfohlen werden, die seinem schulischen und sprachlichen Profil entspricht.
Diese Formalitäten bei der SIA sind nicht erforderlich, wenn der Schüler:
- sich an einer privaten Sekundarschule einschreiben möchte; oder
- eine öffentliche Schule des internationalen Schulangebots besuchen möchte.
In diesem Fall wenden sich die Eltern direkt an die betreffende Schule, die anschließend die Unterlagen des Schülers prüft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Schulisches Angebot im Sekundarunterricht“.
Internationales Schulangebot
Im Laufe der Jahre hat Luxemburg sein internationales Schulangebot ausgebaut. Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten:
- das europäische Abitur; oder
- das internationale Abitur; oder
- den Unterricht nach dem britischen Lehrplan.
Manche Schulen haben bereits ab der Grundschule ein internationales Angebot.
Europäisches Abitur
Die École internationale Differdange & Esch-sur-Alzette (EIDE) bietet ab der Grundschule Klassen in folgenden Zweigen an:
- französischsprachig;
- englischsprachig;
- deutschsprachig.
Die Lënster Lycée International School (LLIS) bietet ab der Vorschule Klassen in folgenden Zweigen an:
- französischsprachig;
- englischsprachig;
- deutschsprachig.
Die École internationale Edward Steichen-Clervaux (LESC) bietet ab der Vorschule Klassen in folgenden Zweigen an:
- französischsprachig;
- englischsprachig;
- deutschsprachig.
Die École internationale Mondorf-les-Bains (EIMLB) bietet Klassen in folgenden Zweigen an:
- französisch- und englischsprachig (ab der Grundschule);
- deutschsprachig (ab der Sekundarstufe).
Die École internationale Mersch Anne Beffort (EIMAB) bietet ab der Sekundarstufe Klassen in folgenden Zweigen an:
- französischsprachig;
- englischsprachig;
- deutschsprachig.
Die École internationale Gaston Thorn (EIGT) bietet Klassen in folgenden Zweigen an:
- französisch- und englischsprachig (ab der Grundschule);
- deutschsprachig (ab der Sekundarstufe).
Die École internationale Schifflange wird 2028 eröffnet. Sie wird folgende Bildungsangebote anbieten:
- den kompletten Sekundarunterricht (von S1 bis S7); und
- Integrations- und Orientierungsklassen; und
- Vorbereitungsklassen (praxisorientierter Bildungsweg).
Darüber hinaus ist eine weitere internationale Schule in Strassen in Planung.
Die Europäischen Schulen
In Luxemburg gibt es 2 Europäische Schulen:
- die Europäische Schule Luxemburg I (in Kirchberg); und
- die Europäische Schule Luxemburg II (in Bertrange).
Sie folgen beide denselben Lehrplänen und haben dieselbe Verwaltungsstruktur.
Beide Schulen:
- bieten Unterricht von der Vorschule bis zur Sekundarstufe; und
- bieten verschiedene sprachliche Zweige an, die jeweils 2 Sprachen der Europäischen Union abdecken.
Nur die englisch-, französisch- und deutschsprachigen Zweige werden an jeder der 2 Schulen angeboten.
Die Europäischen Schulen richten sich in erster Linie an Kinder von Mitarbeitern der europäischen Organe.
Internationales Abitur
Die Klassen, die zum internationalen Abitur führen, werden angeboten:
- auf Französisch am:
- Lycée technique du Centre;
- Lycée Mathias Adam;
- Lycée technique d’Ettelbruck; und
- auf Englisch am Athénée de Luxembourg.
Britischer Lehrplan
Das Lycée Michel Lucius bietet englischsprachige Klassen an, die auf folgende Abschlüsse und Zertifizierungen vorbereiten:
- International General Certificate of Secondary Education (IGCSE);
- Advanced Subsidiary level (AS-level);
- Advanced level (A-level).
Interkulturelle Vermittler
Lehrkräfte, Eltern, Erziehungsberechtigte und Schulbehörden können auf die kostenlose Unterstützung eines interkulturellen Vermittlers zurückgreifen.
Die Vermittler bieten neu zugewanderten Schülern und deren Eltern Unterstützung durch:
- ihre Anwesenheit beim Empfang der Schüler und deren Eltern;
- die Verdolmetschung oder Erläuterung der Informationen über die bisherige schulische Laufbahn im Herkunftsland;
- mündliche oder schriftliche Übersetzungen;
- die Betreuung des Schülers während einer etwaigen medizinischen oder psychologischen Behandlung im Zusammenhang mit der Schule;
- gelegentliche Unterstützung während des Unterrichts zur Erleichterung der Kommunikation.
Die Vermittler sprechen neben den in Luxemburg gebräuchlichen Sprachen eine oder mehrere der folgenden Sprachen:
- Albanisch;
- Arabisch;
- Armenisch;
- Bengalisch;
- Bosnisch;
- Bulgarisch;
- Katalanisch (Spanien);
- Chinesisch (Kantonesisch);
- Chinesisch (Mandarin);
- Koreanisch;
- Kreolisch (Cabo Verde);
- Kreolisch (Guinea-Bissau);
- Kroatisch;
- Spanisch;
- Farsi;
- Filipino;
- Griechisch;
- Hindi;
- Ungarisch;
- Italienisch;
- Japanisch;
- Kurdisch (Kurmandschi);
- Kurdisch (Sorani);
- Mankanja;
- Montenegrinisch;
- Nepali;
- Urdu;
- Panjabi;
- Persisch/Dari;
- Polnisch;
- Portugiesisch;
- Rumänisch;
- Russisch;
- Serbisch;
- Slowakisch;
- Tschechisch;
- Thailändisch;
- Tigrinya;
- Türkisch;
- Ukrainisch;
- Vietnamesisch.
Online-Dienste und Formulare
Terminanfrage bei der SIA
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend Dienststelle für schulische Integration und Aufnahme (SIA)
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
L-2926 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 570
- E-Mail:
- secretariat.sia@men.lu
- Website:
- https://men.public.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Einschulung ausländischer Schüler
auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
-
Berufe
auf der Website des Maison de l'orientation
-
Broschüre „Willkommen in der Luxemburger Schule“
auf der Website des Ministeriums für Bildung, Kinder und Jugend
Rechtsgrundlagen
-
Règlement grand-ducal modifié du 10 juillet 2003
portant institution de classes d’accueil et de classes d’insertion dans le cycle inférieur et le régime préparatoire de l’enseignement secondaire technique
-
Règlement grand-ducal modifié du 10 juillet 2003
introduisant des classes à régime linguistique spécifique au régime technique, au régime de la formation de technicien et au régime professionnel de l’enseignement secondaire technique
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