Version française  |  |

Drucken | Versenden

Heirat
Standesamtlich heiraten

Um in Luxemburg standesamtlich heiraten zu können, sind im Vorfeld bestimmte Behördengänge zu erledigen und verschiedene Unterlagen beizubringen (die je nach Staatsangehörigkeit der zukünftigen Eheleute variieren können). Die kirchliche Trauung darf erst nach der standesamtlichen Hochzeit stattfinden. Demnach ist eine rein kirchliche Trauung, d.h. ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung, verboten.

Zielgruppe(n)

Vorbereitungen für die standesamtliche Hochzeit muss jeder treffen, der in Luxemburg heiraten möchte, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.

Um in Luxemburg heiraten zu können, muss der zukünftige Ehemann mindestens 18 Jahre und die zukünftige Ehefrau mindestens 16 Jahre alt sein und einer von ihnen muss seinen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung mindestens eines Elternteils erforderlich.

Vorgehensweise

Mit den Vorbereitungen für die standesamtliche Trauung sollte spätestens mit folgendem zeitlichen Vorlauf begonnen werden (als Anhaltspunkt):

  • 2 Monate vor dem Hochzeitstermin bei Gebietsansässigen mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit;
  • 3 Monate vor dem Hochzeitstermin bei Gebietsansässigen nicht luxemburgischer Herkunft.
Die Ehe darf nur in der Gemeinde (wahlweise) geschlossen werden, in der einer der zukünftigen Eheleute seinen gesetzlichen Wohnsitz hat.

Weiter>>