Alle Personen, die in Luxemburg die Ehe schließen wollen, müssen sich einer „vorehelichen ärztlichen Untersuchung” zur Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung (die 2 Monate gültig ist) unterziehen. Bei dieser Untersuchung konzentriert sich der Arzt insbesondere auf ansteckende und chronische sowie vererbbare Krankheiten, die möglicherweise für den Ehepartner oder die Kinder gefährlich werden könnten.
Die Beteiligten müssen zuvor gegenüber dem Standesbeamten den Namen und die Adresse des Arztes angeben, der mit der Ausstellung der ärztlichen Bescheinigungen vor der Eheschließung betraut werden wird:
- die zukünftigen Eheleute erhalten das Formular für die voreheliche Untersuchung bei der Gemeinde, in der die Ehe geschlossen werden soll. Dieses Formular wird von der Gemeindeverwaltung ausgefüllt;
- mit diesem Formular und einem Ausweis muss das Paar anschließend für eine Blutuntersuchung das Labor des Blutspendezentrums (Centre de Transfusion Sanguine) des Roten Kreuzes Luxemburg (Croix-rouge Luxembourgeoise) aufsuchen;
- anschließend muss es in einem sozialmedizinischem Zentrum (Centre médico-social) der luxemburgischen Liga für sozialmedizinische Vorsorge und Betreuung (Ligue luxembourgeoise de Prévention et d'Action médico-sociales) einen Tuberkulin-Test durchführen lassen;
- der der Gemeinde zuvor benannte Arzt erhält das Ergebnis der Untersuchungen innerhalb einer Frist von 2 Wochen. Um die voreheliche medizinische Bescheinigung, die vor Erstellung des Aufgebots beim Standesamt der Gemeinde abzugeben ist, zu erhalten, müssen die zukünftigen Eheleute den vorgenannten Arzt aufsuchen (der Arztbesuch ist mit Kosten verbunden, die allerdings von der nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) und bei nicht versicherten Personen vom Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé) erstattet werden).