Folgende im Vorfeld zu erledigende Behördengänge sind einzuplanen:
- Einer der beiden zukünftigen Eheleute muss beim Standesbeamten der Gemeinde vorstellig werden, in der einer von ihnen seinen gesetzlichen Wohnsitz hat (wahlweise), um die vorbereitenden Formalitäten für die Eheschließung zu erledigen (er muss seinen Personalausweis/Reisepass und den seines zukünftigen Ehepartners mitbringen);
-
der Standesbeamte übergibt ihm die entsprechenden Formulare für die zu erledigenden Behördengänge und gibt an, welche Unterlagen beizubringen sind. Die zur Eheschließung erforderlichen Unterlagen (siehe hierzu Etappe 4) müssen zwingend auf Französisch, Deutsch oder Englisch abgefasst sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die zukünftigen Eheleute diese:
- entweder von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser 3 Sprachen übersetzen lassen (eine Liste der vereidigten Übersetzer kann beim Justizministerium angefordert werden);
- oder bei der zuständigen Behörde des ausstellenden Landes eine internationale oder nationale Urkunde anfordern, die mit einer beglaubigten Unterschrift oder einer Apostille versehen ist (anhand der ein Dokument im Ausland für gültig erklärt und anerkannt werden kann).
Die erforderlichen Unterlagen müssen dem Standesamt spätestens 1 Monat vor dem Hochzeitstermin vorgelegt werden.