Da im Vorfeld bestimmte Formalitäten zu erledigen sind, liegt es im Interesse der zukünftigen Eheleute, sich mindestens 2 bis 3 Monate vor dem gewählten Hochzeitstermin im Standesamt einzufinden.
In Luxemburg muss vor jeder Eheschließung ein Aufgebot bestellt werden, das 10 Tage lang in der Wohnsitzgemeinde der beiden zukünftigen Eheleute aushängt. Dieses Aufgebot erfolgt, sobald der Gemeinde, in der die Ehe geschlossen werden soll, die erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen vorgelegt wurden.
Bei Personen, die vor weniger als 6 Monaten in eine andere Wohnsitzgemeinde umgezogen sind, muss das Aufgebot auch in der vorherigen Wohnsitzgemeinde veröffentlicht werden.
Anschließend muss die Ehe innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Aufgebotsfrist geschlossen werden. Ist dies nicht der Fall, muss ein neues Aufgebot bestellt werden.
Der Hochzeitstermin (Tag und Uhrzeit) wird bei Vorlage aller für das Aufgebot notwendigen Unterlagen festgelegt.
Grundsätzlich können Ehen an jedem Tag (Werktag) der Woche geschlossen werden. Die Trauung muss zwingend im Rathaus stattfinden.