Wenn Privatpersonen jemanden als Haushaltshilfe, zur Kinderbetreuung oder zur Pflege einer pflegebedürftigen Person einstellen wollen, können sie mit Blick auf die Maßnahmen zur Personalverwaltung (Anmeldung bei der Sozialversicherung und Beitragsleistung an die Sozialversicherung, Steuerveranlagung usw.) ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren nutzen.
Folgende Personen sind betroffen:
Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol
gekennzeichneten Formulare können elektronisch mit Hilfe eines LuxTrustprodukts unterzeichnet und direkt online (ggf. mit den erforderlichen, eingescannten Belegen/Anhängen) an die zuständige Stelle/Behörde übermittelt werden