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Kinderbetreuung
Arbeitnehmer im Privathaushalt beschäftigen

Wenn Privatpersonen jemanden als Haushaltshilfe, zur Kinderbetreuung oder zur Pflege einer pflegebedürftigen Person einstellen wollen, können sie mit Blick auf die Maßnahmen zur Personalverwaltung (Anmeldung bei der Sozialversicherung und Beitragsleistung an die Sozialversicherung, Steuerveranlagung usw.) ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren nutzen.

Zielgruppe(n)

Folgende Personen sind betroffen:

  • Arbeitnehmer, die:
    • Arbeiten im Haushalt am Privatwohnsitz einer Person ausführen;
    • Kinder unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind ihres Arbeitgebers betreuen, und zwar ausschließlich in dessen privatem Lebensumfeld;
    • die entweder ihrem Arbeitgeber oder einer in seinem Haushalt lebenden Person die aufgrund der jeweiligen Pflegebedürftigkeit notwendigen Hilfs- bzw. Pflegeleistungen erbringen (eine Person ist pflegebedürftig, wenn sie infolge einer körperlichen, geistigen oder psychischen Erkrankung regelmäßig umfangreiche fremde Hilfe bei den Aktivitäten des täglichen Lebens benötigt, wie sich waschen, essen, sich bewegen usw.);
  • Personen (Arbeitgeber), die diese Arbeitnehmer ausschließlich in ihrem privaten Lebensumfeld beschäftigen.

Zugehörige Formulare und Dokumente

Hilfe nötig?

Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol Elektronisch unterschreibbar gekennzeichneten Formulare können elektronisch mit Hilfe eines LuxTrustprodukts unterzeichnet und direkt online (ggf. mit den erforderlichen, eingescannten Belegen/Anhängen) an die zuständige Stelle/Behörde übermittelt werden


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