Die Nationale Krankenkasse (Caisse nationale de santé - CNS) erstattet dem Arbeitgeber die als Entschädigung für die Arbeitsunfähigkeit der in seinem Privathaushalt beschäftigten Personen gezahlten Beträge. Der Arbeitgeber muss das Krankengeld für den Monat, in dem die Arbeitsunfähigkeit auftritt, sowie für den Folgemonat als Vorleistung für Rechnung der CNS zahlen.
Die beschäftige Person muss ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen. Sie muss ebenfalls die CNS entweder telefonisch oder durch Zusendung ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren. Anschließend schickt die CNS dem Arbeitgeber ein spezielles Formular zu, auf dem dieser die Krankheitszeiten angibt. Auf Grundlage dieser Erklärung nimmt die CNS die Erstattung vor.