Wenn die Pflegebedürftigkeit einer Person durch die nationale Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé- CNS) anerkannt wurde, werden ihr auf Grundlage eines vom medizinischen Dienst der Pflegeversicherung (Cellule d'évaluation et d'orientation- CEO) erstellten Kostenübernahmeplans, der die zu erbringenden Hilfs- und Pflegeleistungen rekapituliert, Leistungen gewährt. Je nach Pflegebedarf wird die Pflege zu Hause gegenüber einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung bevorzugt.
Damit jeder so lange wie möglich unter guten Bedingungen zu Hause leben kann, übernimmt die Pflegeversicherung folgende Leistungen:
Verbleibt der Pflegebedürftige in seiner häuslichen Umgebung, wird er bei der Erledigung der Aktivitäten des täglichen Lebens durch ein Hilfs- und Pflegenetz unterstützt, das aus Fachkräften des medizinischen Sektors besteht. Diese Netze richten sich entweder an alle Pflegebedürftigen oder sind auf Menschen mit einer Behinderung oder auf bestimmte Krankheitsbilder spezialisiert.
Mitglieder der Krankenversicherung, können diese Leistungen in Anspruch nehmen, wenn sie nach der Begutachtung ihrer Pflegebedürftigkeit als pflegebedürftig anerkannt wurden. Die Leistungen bei Verbleib des Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld werden auf Grund eines Kostenübernahmeplans, der nach der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit von der CEO erstellt und von der CNS bestätigt wurde, zuerkannt.
Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol
gekennzeichneten Formulare können elektronisch mit Hilfe eines LuxTrustprodukts unterzeichnet und direkt online (ggf. mit den erforderlichen, eingescannten Belegen/Anhängen) an die zuständige Stelle/Behörde übermittelt werden