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Studienbeihilfen und Studentenwohnungen
Als Student mieten

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Zuständige Behörde/Stelle

Studenten, die an der Universität des Großherzogtums Luxemburg immatrikuliert sind, können in Studentenwohnheimen oder in Studentenhäusern wohnen. Die Universität verfügt in den Stadtteilen von Luxemburg-Stadt sowie von Esch-sur-Alzette über einen entsprechenden Bestand an Studentenzimmern. Die Bewohner finden dort beste Wohn- und Arbeitsbedingungen sowie die Gelegenheit zu interkulturellen Begegnungen vor, um beste Voraussetzungen für den Aufenthalt im Großherzogtum und ein erfolgreiches Studium zu schaffen.

Zielgruppe(n)

Nur Studenten der Universität Luxemburg können eine solche Unterkunftsmöglichkeit in Anspruch nehmen. Die Unterkünfte der Universität Luxemburg sind folgenden Personen vorbehalten:

  • immatrikulierten Studenten (Bachelor-, Masterstudiengang, Doktoranden);
  • Studenten im Auslandssemester, die ein oder zwei Semester an der Universität Luxemburg verbringen wollen.

Zulassungsvoraussetzungen

Studenten, die eine Wohnungsanfrage machen wollen, müssen:

  • ordnungsgemäß immatrikuliert sein;
  • für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sein;
  • in einem Studiengang immatrikuliert sein, für den Anwesenheitspflicht gilt.

Weitere Auskünfte können Interessenten den Allgemeinen Bedingungen entnehmen.

Vorgehensweise

Die Zimmer werden nicht automatisch vergeben, die Zuteilung hängt von der Anzahl der verfügbaren Plätze ab.

Ein Student, der an der Universität Luxemburg eingeschrieben ist und eine Studentenwohnung zugeteilt bekommen möchte, muss einen Antrag ausfüllen und diesen zusammen mit einem aktuellen Passbild an die Anlaufstelle für Studentenwohnungen (Unité Logements étudiants) schicken.

Die Zimmervergabe erfolgt auf der Grundlage der Antragsunterlagen.

Die Reservierung eines Zimmers wird nach Beurteilung des Antrags bestätigt. Die Vergabe der Unterkunft ist erst endgültig, wenn der Student eine Kaution von 350 Euro und die erste Miete gezahlt hat. Die Zahlung dieser Beträge kann bei der Immatrikulation an der Universität Luxemburg per Banküberweisung geleistet werden.

Der Student muss als Mieter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Versicherung zur Abdeckung der Mietrisiken (Wasser-, Brand- und Stromschaden) wird von der Universität Luxemburg übernommen.

Dauer des Mietverhältnisses

Die Abteilung für Studentenwohnungen stellt die Mietverträge für das Winter- oder Sommersemester aus. Der Vertrag läuft für eine Dauer von 5 Monaten. Die Verlängerung des Vertrags ist am Anfang eines jeden Semesters oder für die vorlesungsfreie Zeit im Sommer unter zwei Voraussetzungen möglich:

  • Die Mietzahlungen wurden vollständig entrichtet;
  • der Student ist für das nächste Semester eingeschrieben.

Die Wohndauer darf die Dauer des Studiums nicht überschreiten. Endet das Mietverhältnis in einer Prüfungszeit, kann es auf schriftlichen Antrag des Mieters verlängert werden.

Alle Aufenthaltsbedingungen sind in dem vom Mieter und von der Universität Luxemburg unterzeichneten Mietvertrag festgelegt.

Kündigung des Mietverhältnisses

Der Mietvertrag kann in folgenden Fällen gekündigt werden:

  • Kündigung des Hauptmietvertrags durch den Eigentümer;
  • Nichtleistung der Mietzahlungen;
  • unannehmbares Verhalten des Mieters oder eines Untermieters;
  • unzulässige Untervermietung des Zimmers an Dritte;
  • Nichteinhaltung der Hausordnung;
  • Änderung des bei Unterzeichnung des Mietvertrags angegebenen akademischen Status des Mieters.

Zugehörige Formulare und Dokumente

Hilfe nötig?

Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol Elektronisch unterschreibbar gekennzeichneten Formulare können elektronisch mit Hilfe eines LuxTrustprodukts unterzeichnet und direkt online (ggf. mit den erforderlichen, eingescannten Belegen/Anhängen) an die zuständige Stelle/Behörde übermittelt werden