Das angebotene System der Stipendien und Darlehen ermöglicht jedem in Luxemburg wohnhaften angehenden Studierenden, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten und dem Willen seiner Eltern ein Hochschul- oder Universitätsstudium zu absolvieren.
Unabhängig vom Alter des Studierenden beträgt der Höchstbetrag der Studienbeihilfe 17.700 Euro pro Studienjahr. Die Beihilfe wird in Form eines Stipendiums und/oder eines Darlehens bewilligt und die Gewichtung zwischen Stipendium und Darlehen (zu einem festen Zinssatz von 2 %) hängt vom Einkommen des Studierenden ab (Einkommen aus Ferienjobs ausgeschlossen). Die Beihilfe wird für die offizielle Regelstudienzeit des jeweiligen Studiums und gegebenenfalls für ein zusätzliches Jahr bewilligt.
Um eine finanzielle Beihilfe des Staates zu beantragen, muss der für ein Hochschulstudium immatrikulierte Studierende eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Der Studierende muss in einer Einrichtung des Hochschulwesens immatrikuliert sein und dort einem Studium nachgehen, durch dessen erfolgreiche Absolvierung der Studierende einen/ein von einer zuständigen Behörde verliehenen akademischen Grad, Diplom oder sonstigen Titel erhält, welcher/s den erfolgreichen Abschluss dieses Hochschulstudiums bescheinigt. Die Einrichtung und das Studium müssen von der zuständigen Behörde des Landes, in dem das Studium absolviert wird, als dem Hochschulwesen zugehörig anerkannt sein.
Unterstützt werden können auch Schüler des berufsbildenden Ausbildungszweigs des technischen Sekundarunterrichts, die vom Ministerium für Erziehung und Berufsausbildung (Ministère de l’Education nationale et la Formation professionnelle) die Genehmigung erhalten haben, ihre schulische Ausbildung im Ausland fortzusetzen.
Alle Dokumente (ggf. nicht in deutscher Sprache verfügbar) können entweder online oder handschriftlich ausgefüllt und auf dem Postweg verschickt werden. Die mit dem Symbol
gekennzeichneten Formulare können elektronisch mit Hilfe eines LuxTrustprodukts unterzeichnet und direkt online (ggf. mit den erforderlichen, eingescannten Belegen/Anhängen) an die zuständige Stelle/Behörde übermittelt werden