An immer mehr Schulen und Hochschulen sind Praktika Teil der Lehr- oder Studienpläne. So können Schüler oder Studierende die Arbeitswelt entdecken und erste berufliche Erfahrungen sammeln.
Die im Rahmen eines Praktikums zu leistende Arbeit hat in erster Linie Lehrcharakter.
Ein Praktikumsvertrag oder eine Praktikumsvereinbarung wird von folgenden Personen unterzeichnet:
Bevor der Schüler oder Studierende mit seinem Praktikum beginnt, muss er:
Die Schule bietet meist eine Vorlage für die Praktikumsvereinbarung an.
Die Vergütung des Praktikanten ist nicht vorgeschrieben, sondern wird vom Arbeitgeber nach Gutdünken gezahlt. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Minimum oder Maximum.
Der Praktikant muss gegen das Unfallrisiko versichert sein. Die Modalitäten bezüglich der Mitgliedschaft bei der Krankenversicherung, um einem Praktikanten den Anspruch auf Naturalleistungen, Erstattung von Medikamenten oder Übernahme von Krankenhauskosten zu eröffnen, hängen von der Art des Praktikums und der persönlichen Situation des jeweiligen Praktikanten ab.