Fördermittel für die Organisation von „Kongresstourismus“

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Mit Fördermitteln für den Kongresstourismus soll die Organisation von Kongressen und ähnlichen Veranstaltungen (wie Kolloquien, Konferenzen usw.) unterstützt werden, um:

  • zur Förderung Luxemburgs als Reiseziel für Kongresse beizutragen;
  • den Nutzen solcher Veranstaltungen für die lokale Wirtschaft zu vergrößern.

Die Fördermittel werden von der Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) des Ministeriums für Wirtschaft vergeben.

Zielgruppe

Betreffende Unternehmen

In den Genuss der Fördermittel können gelangen:

  • private Vereinigungen;
  • öffentlich-rechtliche Anstalten;
  • internationale Organisationen und Einrichtungen.

Förderfähige Veranstaltungen

Diese Art der finanziellen Unterstützung können erhalten:

  • Kongresse;
  • Konferenzen;
  • Kolloquien; oder
  • sonstige vergleichbare Veranstaltungen, die in einem geschäftlichen Rahmen stattfinden.

Voraussetzungen

Umfang der Veranstaltung

Um in den Genuss der Unterstützung zu kommen, müssen die Veranstaltungen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • mindestens 75 Teilnehmer;
  • mindestens 75 registrierte Übernachtungen in luxemburgischen Hotels.

Ort und Unterkunft

Die Veranstaltung muss in Luxemburg stattfinden, und die Teilnehmer aus dem Ausland müssen in Luxemburg untergebracht sein.

Nur die Übernachtungen in Luxemburg werden bei der Berechnung der Unterstützung berücksichtigt.

Markenimage

Veranstaltungen, deren Inhalt oder Thematik negative Auswirkungen auf das Markenimage des Landes haben könnten, sind nicht förderfähig.

Fristen

Anträge auf Fördermittel für Kongresstourismus müssen spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.

Nimmt das Ministerium für Wirtschaft den Antrag an, müssen die Veranstalter spätestens 3 Monate nach der Veranstaltung Folgendes einreichen:

  • eine Tätigkeitsbilanz;
  • einen finanziellen Bericht;
  • eine Aufstellung der registrierten Übernachtungen;
  • und die Rechnungen betreffend das touristische Rahmenprogramm.

Der endgültige Betrag der Unterstützung wird auf der Grundlage der bereitgestellten Unterlagen berechnet und ausgezahlt.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Die antragstellende Person muss einen vollständig ausgefüllten Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Organisation eines Kongresses an die Generaldirektion für Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft richten.

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • eine Präsentation des Projekts mit folgenden Angaben:
    • Organisator der Veranstaltung;
    • Veranstaltungsprofil: Konzept, Zielgruppe, Zielsetzungen, voraussichtlicher Ablauf, Redner, Teilnehmerzahl;
    • Beschreibungen und Schätzungen:
      • des wirtschaftlichen Nutzens für den Veranstaltungsort; 
      • der Auswirkungen auf die betreffende Branche (Know-how, Networking usw.);
      • der Medienwirkung und/oder der Auswirkungen auf das Markenimage des Landes;
  • ein Finanzierungsplan für das Projekt, das heißt:
    • eine ausführliche Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben;
    • die geplanten und/oder bewilligten Kofinanzierungen.

Die Anträge werden vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln angenommen.

Höhe der Unterstützung

Pauschalhilfe pro Übernachtung in einem luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieb

Eine Pauschalhilfe in Höhe von 25 Euro pro registrierter Übernachtung in luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben wird für Veranstaltungen gewährt, die in folgenden Zeiträumen stattfinden:

  • zwischen dem 1. März und dem 14. Juli;
  • zwischen dem 16. September und dem 31. Dezember.

Die Höhe der Hilfe ist auf 20.000 Euro begrenzt.

Um die Veranstaltung von Kongressen während der auslastungsschwachen Zeiten des Jahres zu fördern und zu einer besseren Auslastung der Kongresseinrichtungen und Hotels beizutragen, wird eine Pauschalhilfe von 35 Euro pro registrierter Übernachtung in luxemburgischen Hotels für Veranstaltungen gewährt, die in folgenden Zeiträumen stattfinden:

  • zwischen dem 15. Juli und dem 15. September;
  • zwischen dem 1. Januar und dem 28. Februar.

Die Höhe der Hilfe ist auf 25.000 Euro begrenzt.

Um die Veranstaltung von Kongressen in ländlichen Gebieten zu fördern, wird das ganze Jahr über ohne saisonale Unterscheidung eine Pauschale von 35 Euro pro registrierter Übernachtung angewendet.

Die Höhe der Hilfe ist auf 25.000 Euro begrenzt.

Für Kongresse mit mehr als 1.500 registrierten Übernachtungen in luxemburgischen Hotels ist eine zusätzliche Pauschalhilfe in Höhe von 10.000 Euro vorgesehen.

Unterstützung für das touristische Rahmenprogramm

Im Rahmen der touristischen Programme werden folgende Kosten bis in Höhe von maximal 50 % erstattet:

  • Kosten für die Buchung von zertifizierten Reiseleitern;
  • Transportkosten (zum Beispiel Kosten für das Anmieten eines Reisebusses).

Die Erstattung der Kosten ist auf 2.500 Euro begrenzt. Dieser Betrag ist im Höchstbetrag der Pauschalhilfe enthalten und wird nicht zusätzlich zu den 20.000 bzw. 25.000 Euro ausgezahlt.

Höchstbetrag der Unterstützung

Der Gesamtbetrag der gezahlten Fördermittel darf nicht mehr als 25 % der dem Kongressveranstalter entstandenen Gesamtkosten betragen.

Zusammenfassende Tabelle
  Luxemburg-Stadt Luxemburg-Stadt Ländliche Gebiete
Datum der Veranstaltung 01.03 – 14.07 und 16.09 – 31.12 01.01 – 29.02 und 15.07 – 15.09 das ganze Jahr über  
Pauschalhilfe pro registrierter Übernachtung in luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben 25 Euro pro Übernachtung und maximal 20.000 Euro 35 Euro pro Übernachtung und maximal 25.000 Euro 35 Euro pro Übernachtung und maximal 25.000 Euro
Unterstützung für das touristische Rahmenprogramm 50 % der tatsächlichen Kosten für Reiseleiter und Transport (maximal 2.500 Euro) 50 % der tatsächlichen Kosten für Reiseleiter und Transport (maximal 2.500 Euro) 50 % der tatsächlichen Kosten für Reiseleiter und Transport (maximal 2.500 Euro)
Gesamthilfe (A+B) begrenzt auf 20.000 Euro 25.000 Euro 25.000 Euro    
Zusätzliche Pauschale ab 1.500 Übernachtungen 10.000 Euro 10.000 Euro 10.000 Euro
Höchstbetrag der Unterstützung 25 % der entstandenen Kosten 25 % der entstandenen Kosten 25 % der entstandenen Kosten

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Generaldirektion für Tourismus

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