Die Löhne, Gehälter und Sozialleistungen (einschließlich des sozialen Mindestlohns) sind an den Index der Entwicklung der Lebenshaltungskosten gebunden. Wenn der Verbraucherpreisindex im Laufe des vorhergehenden Halbjahres um 2,5 % ansteigt oder fällt, werden die Gehälter in der Regel automatisch im gleichen Verhältnis angepasst.
Am 1. Februar 2012 sind für eine bestimmte Dauer neue Anwendungsmodalitäten bezüglich der gleitenden Lohn- und Gehälterskala in Kraft getreten. Für das Jahr 2012 wurde die Anpassung der Löhne, Gehälter und Sozialleistungen demnach bis zum 1. Oktober 2012 ausgesetzt.
Für 2013 und 2014 werden mögliche neue Anpassungen mindestens 12 Monate nach der vorhergehenden Anpassung vorgenommen.