Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und mobile Anwendungen für Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich gemacht werden.

Websites und mobile Anwendungen müssen gemäß der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 entwickelt werden und die Bestimmungen des Gesetzes vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen erfüllen, um im Bereich der Barrierefreiheit als konform zu gelten.

Um die Vereinbarkeit der Website oder der mobilen Anwendung zu bewerten, muss die Stelle eine Barrierefreiheitsprüfung durchführen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist das Ergebnis einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Website oder der mobilen Anwendung mit der europäischen Norm und dem oben genannten Gesetz.

Das „Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE)“ verpflichtet sich, die Website „Guichet.lu“, die Plattform „MyGuichet.lu“ und die App „MyGuichet.lu“ barrierefrei zugänglich zu machen.

Erklärungen zur Barrierefreiheit

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