Eine staatliche Beihilfe zur Begleichung des Musikschulgeldes bekommen
Seit dem Schuljahr 2016/2017 gibt es für Eltern eine staatliche Beihilfe für die Begleichung des Musikschulgeldes (Anmeldegebühr).
Der Gesamtbetrag des Musikschulgeldes (Anmeldegebühr für die Musikkurse) der Kinder, die die unten stehenden Bedingungen erfüllen, wird mit Ausnahme der Gebühr für Nicht-Gebietsansässige erstattet.
Formulare / Online-Dienste
Erledigen Sie Ihren Vorgang:
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Online
- Demande d'aide étatique aux parents d'élèves dans l'enseignement musical
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Indem Sie das Formular herunterladen
- Demande d'aide étatique pour subvenir au minerval de l'enseignement musical
Zielgruppe
Voraussetzungen
Um die staatliche Beihilfe zur Begleichung des Musikschulgeldes zu bekommen:
- muss das Kind, für das die Beihilfe beantragt wird, in einer gesetzlich anerkannten Musikschule angemeldet sein;
- muss das Kind zum 1. Januar des Referenzschuljahres jünger als 14 Jahre sein;
- muss das Bruttoeinkommen des Haushalts geringer als das 3,5-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer sein.
Die Obergrenze des Einkommens des Haushalts wird ab dem 2. Kind um 500 Euro pro unterhaltsberechtigtes Kind von weniger als 18 Jahren erhöht.
Fristen
Die Anträge sind bis spätestens 1. Januar des laufenden Schuljahres beim Musikschulamt (Commissariat à l'enseignement musical) zu stellen.
Bei Musikschulen, die 2 Raten für die Begleichung des Rechnungsbetrags vorsehen, muss bis spätestens 1. Juli des laufenden Schuljahres ein neuer Antrag gestellt werden.
Die Eltern müssen für jede Rechnungsrate einen neuen Antrag samt des Formulars und der erforderlichen Belege einreichen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Die Eltern müssen die staatliche Beihilfe für die Begleichung des Musikschulgeldes beim Musikschulamt anhand eines speziellen Formulars beantragen. Dieses Formular wird bei der Anmeldung in einer anerkannten Musikschule verteilt.
Das Formular kann auch heruntergeladen und per Post oder über MyGuichet eingereicht werden.
Belege
Dem Formular müssen folgende Belege beigefügt werden:
- die detaillierte Rechnung der Musikschule oder Gemeinde für das Musikschulgeld;
Die Einzelheiten bezüglich der Anmeldung zu dem/den Kurs(en) (und gegebenenfalls eine Gebühr für Nicht-Gebietsansässige) befinden sich in der Regel auf der Rückseite oder im Anhang. - der Zahlungsbeleg: quittierte Rechnung oder Belastungsanzeige der Bank;
- kürzlich ausgestellte Unterlagen bezüglich des Bruttoeinkommens des Haushalts (z. B. die letzten 3 Lohnzettel, Rentenbelege, Arbeitslosengeldbelege, Belege über den Bezug des garantierten Mindesteinkommens, Steuerbescheid bezüglich des jüngsten Einkommens bei Selbstständigen usw. des Antragstellers und gegebenenfalls des Partners);
- bei Nicht-Gebietsansässigen eine Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung.
Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Bewilligung der Beihilfe
De Beihilfe wird den Empfängern ab dem 2. Trimester des Referenzschuljahres gezahlt.
Zuständige Kontaktstellen
L-2722 - Luxemburg
Luxemburg
Fax: (+352) 26 12 32 15
E-Mail cem@mc.etat.lu
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