Für Immobilien mit mehreren Wohneigentumsanteilen einen Aufteilungsplan (vertikalen Katasterauszug) anfordern
Jede gerichtliche Entscheidung, die hinsichtlich eines in Sonder- oder Teileigentum stehenden Gebäudeteils (Eigentumswohnung, Garage, Keller usw.) ergeht, muss die Katasterbezeichnung des Sonder- oder Teileigentums enthalten.
Wer Sonder-oder Teileigentum veräußern will, muss persönlich oder durch seinen Notar, Architekten oder Bauträger beim Kataster- und Vermessungsamt (Administration du cadastre et de la topographie - ACT) einen Antrag auf Erstellung eines Aufteilungsplans für Gebäude mit mehreren Eigentumsanteilen (vertikaler Katasterauszug) stellen.
Antragsteller können ihren Antrag entweder anhand eines klassischen Formulars oder direkt online stellen.
Formulare / Online-Dienste
Erledigen Sie Ihren Vorgang:
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Online
- Antrag auf Katasterbezeichnung des Stockwerkseigentums an bebauten Immobilien
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Indem Sie das Formular herunterladen
- Antrag auf Katasterbezeichnung des Stockwerkseigentums an bebauten Immobilien
- Tableau descriptif de division de l'immeuble
- Tableau descriptif des lots privatifs
* Kann online via MyGuichet eingereicht werden
Zielgruppe
Vorgehensweise und Details
Klassisches Formular
Der Antrag auf Erstellung eines Aufteilungsplans für ein Gebäude mit mehreren Eigentumsanteilen ist unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen, das vom Antragsteller auszufüllen und an das Kataster- und Vermessungsamt zu schicken ist.
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Lageplan im Maßstab 1:250 oder 1:500 in zweifacher Ausfertigung, der von einem zugelassenen Ingenieur angefertigt wurde und unterzeichnet ist und aus dem die Lage Gebäudes im Parzellenkataster hervorgeht;
- von einem Sachverständigen angefertigte Stockwerkspläne und Schnittpläne des Gebäudes im Maßstab 1:100;
- ein Entwurf des Aufteilungsplans oder ein Entwurf eines geänderten Aufteilungsplans in zweifacher Ausfertigung.
Zur Beantragung von Katasterauszügen muss der Antragsteller folgende Angaben zum Gebäude machen:
- die Gemeinde;
- der Ortsteil;
- Katasternummer.
Diese Informationen sind beim Kataster- und Vermessungsamt oder gegebenenfalls bei der betreffenden Gemeindeverwaltung erhältlich.
Online-Formular
Das Kataster- und Vermessungsamt stellt den Bürgern eine Anwendung zur Online-Beantragung von Katasterauszügen zur Verfügung. Die Nutzer dieses Dienstes können auf einfache Weise einen Katasterauszug mit nur einigen Klicks bestellen.
Die Zahlung kann mithilfe eines an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse geschickten Links ebenfalls online erfolgen. Nach Zahlungseingang werden die angeforderten Unterlagen per Post versandt.
Zuständige Kontaktstellen
L-1420 - Luxemburg
Postanschrift Postfach 1761, L-1017 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Fax: (+352) 44 901-333
E-Mail info@act.public.lu
Internetseite
Mo.-Fr. von 8.30 bis 11h30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr



