Eine staatliche Beihilfe für die Stellung einer Mietkaution beantragen

Letzte Änderung dieser Seite am: 27-08-2012

Personen, die eine Wohnung mieten wollen, jedoch nicht über die nötigen Mittel für die Stellung der vom Vermieter verlangten Mietkaution verfügen (Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit oder Kaution), können hierzu eine Finanzierungsbeihilfe beantragen.

Das Antragsformular (und etwaige Anlagen) kann elektronisch ausgefüllt, signiert und an die zuständige Behörde geschickt werden (siehe Anweisungen auf dem Deckblatt des Formulars). Zur Vermeidung von Problemen bei der visuellen Anzeige, dem Ausfüllen oder dem Ausdrucken der PDF-Dateien, kann die aktuelle Version des Acrobat® Reader® kostenlos heruntergeladen werden.

Formulare / Online-Dienste

Erledigen Sie Ihren Vorgang:

  • Online

    • Demande en obtention d'une aide au financement d'une garantie locative (nur auf Französisch verfügbar)
  • Indem Sie das Formular herunterladen

    Demande en obtention d'une aide au financement d'une garantie locative

* Kann online via MyGuichet eingereicht werden

Zielgruppe

Es kann jeder einen Beihilfeantrag für die Finanzierung einer Mietkaution stellen, der:

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig ist;
  • eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis für das Großherzogtum Luxemburg hat (von mindestens 3 Jahren) und beim Einwohnermeldeamt (Bureau de la population) einer Gemeinde im Großherzogtum gemeldet ist;
  • weder Eigentümer noch Nutznießer einer anderen im Großherzogtum oder im Ausland gelegenen Wohnung ist;
  • einen Wohnungsmietvertrag für eine innerhalb des Staatsgebiets des Großherzogtums gelegene Wohnung geschlossen hat, die seinen dauerhaften Hauptwohnsitz darstellt;
  • mit einem Finanzinstitut einen Vertrag über eine bedingte Mietbürgschaft geschlossen und das Finanzinstitut ermächtigt hat, im Falle der Inanspruchnahme der staatlichen Bürgschaft von Seiten des Vermieters, aus dem Guthaben der bedingten Bürgschaft die Summe zu entnehmen, die dem Betrag der staatlichen Beihilfe an den Vermieter entspricht und diese Summe an den Staat zu zahlen, und zwar auf einfache Anfrage, namentlich mittels Pfandvertrages.

Voraussetzungen

Die Gewährung der Beihilfe ist an folgende Einkommensbedingungen geknüpft:

  1. Das Einkommen des Antragstellers muss unter dem zweieinhalbfachen Bruttobetrag des garantierten Mindesteinkommens (revenu minimum garanti - RMG) liegen;

  2. Die Monatsmiete darf höchstens ein Drittel seines Einkommens betragen und die Höhe von 191 Euro bezogen auf den Basiswert 100 des Verbraucherpreisindex nicht überschreiten. Angaben zum aktuellen nationalen Index sind der Internetseite des STATEC zu entnehmen.

  3. die monatliche Miete darf ca. 1.250 Euro nicht überschreiten

Der gewährte Beihilfebetrag darf 3 Monatsmieten nicht überschreiten. Der Höchstbetrag der Beihilfe ist auf 573 Euro bezogen auf den Basiswert 100 des Verbraucherpreisindex begrenzt.

Vorgehensweise und Details

Die Antragstellung erfolgt mittels des Formulars zur Beantragung einer Finanzierungsbeihilfe für eine Mietkaution, das zusammen mit folgenden Unterlagen an die Abteilung für Wohnbeihilfen des Ministeriums für Wohnungswesen (Service des aides au logement du Ministère du Logement) zu richten ist:

  • Lohn-/Gehaltsbescheinigung des Antragstellers und des Ehepartners der letzten 6 Monate vor der Antragstellung;
  • Wohnsitzbescheinigung erstellt durch die Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers;
  • Kopie des Reisepasses, des Personalausweises oder der Aufenthaltserlaubnis (Vorder-/Rückseite) des Antragstellers;
  • Sozialversicherungsnachweis des Sozialversicherungszentrums (Centre commun de la sécurité sociale).

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Wohnungsbeihilfen
Ecke avenue Gaston-Diderich / boulevard Grande-Duchesse Charlotte
L-1420 - Luxemburg
Postanschrift: L-1420 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel: (+352) 247-84860
Fax: (+352) 458 844
E-Mail: info@ml.etat.lu

Öffnungszeiten:
Von Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr; Donnerstag von 13.30 - 17.30 Uhr