Eine staatliche Beihilfe für die Stellung einer Mietkaution beantragen
Personen, die eine Wohnung mieten wollen, jedoch nicht über die nötigen Mittel für die Stellung der vom Vermieter verlangten Mietkaution verfügen (Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit oder Kaution), können hierzu eine Finanzierungsbeihilfe beantragen.
Formulare / Online-Dienste
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Online
- Demande en obtention d'une aide au financement d'une garantie locative (nur auf Französisch verfügbar)
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Demande en obtention d'une aide au financement d'une garantie locative
* Kann online via MyGuichet eingereicht werden
Zielgruppe
Es kann jeder einen Beihilfeantrag für die Finanzierung einer Mietkaution stellen, der:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig ist;
- eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis für das Großherzogtum Luxemburg hat (von mindestens 3 Jahren) und beim Einwohnermeldeamt (Bureau de la population) einer Gemeinde im Großherzogtum gemeldet ist;
- weder Eigentümer noch Nutznießer einer anderen im Großherzogtum oder im Ausland gelegenen Wohnung ist;
- einen Wohnungsmietvertrag für eine innerhalb des Staatsgebiets des Großherzogtums gelegene Wohnung geschlossen hat, die seinen dauerhaften Hauptwohnsitz darstellt;
- mit einem Finanzinstitut einen Vertrag über eine bedingte Mietbürgschaft geschlossen und das Finanzinstitut ermächtigt hat, im Falle der Inanspruchnahme der staatlichen Bürgschaft von Seiten des Vermieters, aus dem Guthaben der bedingten Bürgschaft die Summe zu entnehmen, die dem Betrag der staatlichen Beihilfe an den Vermieter entspricht und diese Summe an den Staat zu zahlen, und zwar auf einfache Anfrage, namentlich mittels Pfandvertrages.
Voraussetzungen
Die Gewährung der Beihilfe ist an folgende Einkommensbedingungen geknüpft:
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Das Einkommen des Antragstellers muss unter dem zweieinhalbfachen Bruttobetrag des garantierten Mindesteinkommens (revenu minimum garanti - RMG) liegen;
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Die Monatsmiete darf höchstens ein Drittel seines Einkommens betragen und die Höhe von 191 Euro bezogen auf den Basiswert 100 des Verbraucherpreisindex nicht überschreiten. Angaben zum aktuellen nationalen Index sind der Internetseite des STATEC zu entnehmen.
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die monatliche Miete darf ca. 1.250 Euro nicht überschreiten
Vorgehensweise und Details
Die Antragstellung erfolgt mittels des Formulars zur Beantragung einer Finanzierungsbeihilfe für eine Mietkaution, das zusammen mit folgenden Unterlagen an die Abteilung für Wohnbeihilfen des Ministeriums für Wohnungswesen (Service des aides au logement du Ministère du Logement) zu richten ist:
- Lohn-/Gehaltsbescheinigung des Antragstellers und des Ehepartners der letzten 6 Monate vor der Antragstellung;
- Wohnsitzbescheinigung erstellt durch die Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers;
- Kopie des Reisepasses, des Personalausweises oder der Aufenthaltserlaubnis (Vorder-/Rückseite) des Antragstellers;
- Sozialversicherungsnachweis des Sozialversicherungszentrums (Centre commun de la sécurité sociale).
Zuständige Kontaktstellen
L-1420 - Luxemburg
Postanschrift: L-1420 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Fax: (+352) 458 844
E-Mail: info@ml.etat.lu
Internetseite
Von Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr; Donnerstag von 13.30 - 17.30 Uhr



