Eine Vermessung seines Grundstücks durchführen lassen
Allen öffentlichen Urkunden über Teilungen, Parzellierungen oder sonstige Grundstückaufteilungen (Miete, Verkauf, Erbe usw.) ist zwingend eine von einem amtlichen Vermessungstechniker unterzeichnete Messung beizufügen, die nicht älter als ein Jahr ist.
Falls ein Plan vorhanden, jedoch wegen abgelaufener Frist nicht mehr gültig ist, muss dieser zwingend vom Kataster- und Vermessungsamt (Administration du cadastre et de topographie - ACT) mit den Katasterangaben abgeglichen werden.
Das Antragsformular (und etwaige Anlagen) kann elektronisch ausgefüllt, signiert und an die zuständige Behörde geschickt werden (siehe Anweisungen auf dem Deckblatt des Formulars). Zur Vermeidung von Problemen bei der visuellen Anzeige, dem Ausfüllen oder dem Ausdrucken der PDF-Dateien, kann die aktuelle Version des Acrobat® Reader® kostenlos heruntergeladen werden.
Formulare / Online-Dienste
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* Kann online via MyGuichet eingereicht werden
Zielgruppe
Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks im Großherzogtum Luxemburg, die dieses Grundstück ganz oder teilweise verkaufen, vermieten oder vermachen wollen und daher eine Grundstücksvermessung benötigen.
Vorgehensweise und Details
Der Vermessungsantrag ist unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen, der vom Antragsteller ausgefüllt an das Kataster- und Vermessungsamt zurückzuschicken ist.
Der Antragsteller muss zum Grundstück die folgenden Angaben machen:
- Gemeinde;
- Ortsteil;
- Katasternummer.
Diese Informationen sind beim Kataster-und Vermessungsamt oder eventuell bei der betreffenden Gemeindeverwaltung erhältlich. Die zuständige regionale Stelle des Kataster- und Vermessungsamts teilt dem Antragsteller schriftlich mit, welcher Vermessungstechniker sich mit der Vermessung befassen wird. Nach Zustellung des Schreibens kann der Antragsteller einen Termin für die eigentliche Vermessung festlegen.
Zuständige Kontaktstellen
L-1420 - Luxemburg
Postanschrift Postfach 1761, L-1017 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Fax: (+352) 44 901-333
E-Mail info@act.public.lu
Internetseite
Mo.-Fr. von 8.30 bis 11h30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr



