Ob gebietsansässig oder Grenzgänger, Steuerpflichtige sind bestimmten steuerlichen Vorschriften unterworfen, die Verwaltungsvorgänge bei verschiedenen Behörden nach sich ziehen.
- Von einem Gebietsansässigen ausgeübte arbeitnehmerische Tätigkeit
- Von einem Nicht-Gebietsansässigen ausgeübte arbeitnehmerische Tätigkeit
- Immobilieneigentum (Gebäude, Grundstück)
- Halten eines Fahrzeugs
- Erbschaft und Schenkung eines Vermögens
- Pension/Rente/Unterhalt
- Kapitalvermögen
- Ausübung einer selbstständigen/verwaltenden/freiberuflichen Tätigkeit
- Pflichten des Arbeitgebers

