Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldung im Gymnasium
Vorgehensweise und Details
Zulassungsvoraussetzungen
Die Aufnahme eines Schülers in eine 7. Klasse des klassischen Sekundarunterrichts erfolgt auf der Grundlage eines am Ende der 6. Klasse der Grundschule vom Orientierungsrat ausgearbeiteten und den Eltern per Post zugesandten Orientierungsbescheids.
Zwecks Anmeldung muss der Schüler diesem Orientierungsbescheid Folge leisten, selbst wenn im Falle der Uneinigkeit seitens der Eltern ein Widerspruchsverfahren möglich ist.
Für Fälle, in denen die Eltern nicht mit dem vom Orientierungsrat ausgearbeiteten Orientierungsbescheid einverstanden sind, sind Widerspruchsverfahren vorgesehen.
Die einzelnen Etappen der Anmeldung
Das Anmeldeformular für den klassischen Sekundarunterricht in einem Gymnasium ist beim Lehrer erhältlich.
Die Schüler werden vorrangig in einer Schule in der Nähe ihrer Wohnsitzgemeinde angemeldet, welche den im Orientierungsbescheid empfohlenen Unterrichtstyp anbietet. Sollte die Nachfrage die optimale Aufnahmekapazität der nächstgelegenen Schule übersteigen, kann der Schüler ein andere Schule im gleichen Einzugsgebiet besuchen.
Wenn eine Schule wegen Platzmangels nicht alle Schüler aus anderen Regionen aufnehmen kann, die sich dort anmelden möchten, lehnt der Direktor der Schule diejenigen ab, deren Wohnsitz näher an einer anderen Schule des gleichen Unterrichtszweigs liegt, wobei er die angebotenen Transportmöglichkeiten berücksichtigen muss.
Die Mappe zwecks Anmeldung in einer Schule muss folgende Unterlagen enthalten:
- das Original des Orientierungsbescheids oder das Dokument zwecks Bescheinigung der bestandenen Aufnahmeprüfung;
- das ordnungsgemäß ausgefüllte Anmeldeformular (beim Lehrer erhältlich);
- einen Auszug aus dem Melderegister (bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde erhältlich);
- eine durch den Lehrer beglaubigte Kopie des Zeugnisses des letzten Grundschuljahres.
Der Anmeldezeitraum erstreckt sich von Mitte Juni bis Anfang Juli. Nach der Anmeldung erhalten die Eltern eine Bestätigung vom Direktor der jeweiligen Schule unter Angabe der folgenden Informationen:
- Datum des Schulbeginns;
- zu besorgendes Material;
- jeweilige Schulordnung;
- Profil und Orientierungen der Schule;
- Schulcharta.

