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Studentenjob: während der Ferien oder das ganze Jahr über?

Letzte Änderung dieser Seite am 14-06-2017

Die Schulferien sind für viele Schüler und Studierende eine Gelegenheit, in die Arbeitswelt hinein zu schnuppern. Während bis zu 2 Monaten pro Kalenderjahr können sie Geld verdienen und erste berufliche Erfahrungen sammeln.

Andere Studierende wollen wiederum das ganze Jahr über arbeiten. In diesem Fall darf die wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt nicht mehr als 10 Stunden während eines Bezugszeitraums von einem Monat betragen. Beim Vertrag muss es sich um einen klassischen befristeten Arbeitsvertrag handeln. 

Studierende mit einem Arbeitsvertrag für Schüler/Studierende während der Schulferien können ab 15 Jahren eingestellt werden, während diejenigen, die außerhalb der Schulferien mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten, erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr eingestellt werden können.

Es gibt aber noch andere Unterschiede zwischen diesen zwei Beschäftigungsarten. Schüler oder Studierende, die außerhalb der Schulferien mit einem befristeten Arbeitsvertrag arbeiten, müssen beispielsweise bei allen luxemburgischen Sozialversicherungsträgern gemeldet werden. Sie haben entsprechend der Dauer ihres Vertrags einen anteiligen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub und werden wie alle Arbeitnehmer an der Quelle besteuert.

Hingegen müssen Jugendliche, die mit einem Arbeitsvertrag für Schüler/Studierende während der Ferien beschäftigt werden, vom Arbeitgeber beim CCSS nur unfallversichert werden. Sie haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, und wenn ihr Stundenlohn nicht mehr als 14 Euro beträgt, zahlen sie keine Steuern.